Allgemeine Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und Lieferbedingungen
Firma Segelmacherei Schmitt
1. Allgemeines
Die Fertigung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages, ob mündlich oder schriftlich, diese Bedingungen an. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Liegen keine besonderen Ver- und Bearbeitungsanforderungen des Auftraggebers vor, werden alle Artikel gemäß unseren Qualitäts- und Fertigungsstandards ausgeführt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktionsänderungen sind zulässig, solange sie keine wesentlichen Nutzungsänderungen bewirken.
3. Preise und Versand
Die Preise gelten gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Ohne Auftragsbestätigung gelten die Preise gemäß den verbrauchten Zeiten und Materialien. Die Preise beziehen sich auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Preise verstehen sich ab Werk und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht und Montage nicht ein. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4. Lieferzeit und Lieferung
Die Lieferzeiten beginnen mit dem Eingang der schriftlichen Auftragserteilung und Anzahl, nicht vor der Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse verlängern die Lieferzeit angemessen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wird.
5. Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung sind 50 % des Kaufpreises als Anzahlung fällig, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Bei Abholung ist die Restkaufsumme sofort fällig. Beim Versand erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages. Bei der Montage ist die Restsumme nach Abschluss der Montage fällig. Verzugszinsen können bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet werden.
6. Garantie, Gewährleistung und Transportschäden
a) Garantiebedingungen und Fristen
Für unsere Segel, Abdeckungen, Persenninge, Sonnensegel und Sonderanfertigungen gewähren wir eine Garantie auf Material und Verarbeitung. Diese Garantie schließt normale Nutzungserscheinungen ab, die durch den Gebrauch entstehen, aus. Die Garantie beträgt zwei Jahre; bei gewerblicher Nutzung ein Jahr. Für Handelswaren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie die Garantien des Herstellers. Die Garantie beginnt ab Rechnungsdatum und umfasst den Austausch fehlerhafter Materialien, jedoch keine Arbeits- oder Transportkosten. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturversuche, die zu weiteren Schäden führen, erlöschen die Garantieansprüche.
b) Transportschäden
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Transportschäden oder unvollständige Lieferungen zu überprüfen. Offensichtliche Schäden müssen unverzüglich dem Frachtführer gemeldet und schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Dokumentation ist eine Schadensregulierung nicht möglich. Alternativ kann die Annahme der beschädigten Ware verweigert werden.
c) Gewährleistungsansprüche
Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von Monaten nach Erhalt der Ware erfolgen. Der Mangel muss genau beschrieben werden. Bei Lieferung in der Herbst- oder Winterzeit beginnt die Gewährleistungsfrist am 1. Mai des folgenden Jahres. Defekte Ware muss kostenfrei zur Prüfung zurückgesendet werden. Bei Montage außerhalb von 30 km Entfernung sind aussagekräftige Fotos des Mangels erforderlich. Vor-Ort-Reparaturen müssen innerhalb von 14 Werktagen am ursprünglichen Standort erfolgen. Bei berechtigten Reklamationen wird eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung eingeräumt. Nach drei erfolglosen Nachbesserungen kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die Beseitigung von Material- oder Verarbeitungsfehlern.
d) Materialverhalten und Faltenbildung
Unsere Materialien können produktionsbedingt Falten oder Spannungsspuren aufweisen, was keinen Mangel darstellt. Flexible PVC-Fenster können anfänglich Falten oder Wellen aufweisen, die sich normalerweise mit der Zeit glätten. Weißbruchbildung, die bei bestimmten Materialien auftreten kann, ist ebenfalls kein Reklamationsgrund. Unsere Produkte entsprechen der Qualität der mittleren Güte und sind maßgefertigt. Textilprodukte können durch Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit geringfügige Veränderungen in Größe und Form unterliegen, die innerhalb einer Toleranz von ±3 % akzeptiert werden müssen.
e) Toleranzen bei der Montage
Bei der Montage kann es aufgrund baulicher Gegebenheiten zu geringen Abweichungen in der Ausrichtung oder Positionierung kommen. Eine Toleranz von bis zu ±5 % bei der exakten Positionierung ist akzeptabel, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine höhere Präzision vereinbart.
f) Schimmel, Flecken und Algenbewuchs
Schimmel, Stockflecken und Algenbildung sind natürliche Begleiterscheinungen durch Umwelteinflüsse und stellen keinen Garantieanspruch dar. Die verwendeten Materialien sind gegen Schimmel und Pilzbefall vorbehandelt, ein vollständiger Ausschluss kann jedoch nicht garantiert werden. Eine spezielle Reinigung kann über uns bezogen werden, wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch die Reinigung entstehen könnten.
7. Reinigungen / Garantieablehnung
Für die Reinigung von Decken und Persenningen übernehmen wir keine Garantie. Reinigung kann das Material beeinträchtigen und zu Verfärbungen oder verbesserter Dichtigkeit führen. Eine vollständige Reinigung von Schmutz oder Flecken kann nicht garantiert werden.
8. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, Adressdaten und Bootsinformationen der Besteller zu speichern und für den Versand von Informationen aus unserem Haus zu verwenden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr verfügen. Weitergehende Verfügungen sind nicht gestattet.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware im normalen Geschäftsverkehr nutzen. Weitergehende Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verkauf nach Zahlungseinstellung sind nicht zulässig. Im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware ist uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übermitteln.
Sollte der Käufer die Vorbehaltsware auf Kredit verkaufen, gilt der daraus resultierende Kaufpreisanspruch als uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, die Ansprüche geltend zu machen, solange wir nicht aufgrund von Zahlungsverzug oder Vermögensverfall untersagen. Auf Verlangen haben wir für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und Bestätigung des Eigentumsvorbehalts zu erhalten.
11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: 2.2.2024